Allgemeine Geschäftsbedingungen ABG
Alle Angaben und Dienstleistungen von URECH BEWEGT liegen nachfolgende AGB zugrunde. Diese anerkennt das Mitglied mit der Unterzeichnung des Mitgliedschaftsvertrages ausdrücklich an.
Personaltrainings werden von URECH BEWEGT in der Regel als 10er Abonnement angeboten. Jedes 10er Abonnement muss innert 3 Monaten eingelöst werden. Wenn nicht, entfallen die restlichen Trainings. URECH BEWEGT zahlen keine nicht eingelösten Trainings aus.
Eine Personal Trainingsstunde dauert bei URECH BEWEGT 60 Minuten. Beim Personaltraining gibt es keine Einschreibegebühren. Je nach Trainingsort wird eine Fahrtkostenpauschale verrechnet.
Der Gesundheitsfragebogen mit Ihren Gesundheitsangaben und Ihren Zielsetzungen ist Pflicht und zu Beginn vollständig auszufüllen. Als Kursleiter und Kursleiterinnen unterstellen wir uns der Schweigepflicht.
Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. URECH BEWEGT lehnt jegliche Haftung für Unfälle und Krankheiten ab.
Bei Unfall, Krankheit, Schwangerschaft oder Militär kann das Abo nach frühzeitiger Absprache stillgelegt werden. Es werden rückwirkend keine Trainings zurückerstattet und auch keine Abos verlängert. Bei Ferien gibt es kein Time Stopp! (Personaltraining / Gruppentraining)
Beim Personaltraining ist das Abonnement nach dem 1. Training bar oder per Einzahlungsschein zu bezahlen.
Ein Vertragsabschluss kommt durch gegenseitige Unterzeichnung des Mitgliedschaftsvertrages zustande. Werden die Dienstleistungen des Anbieters nicht beansprucht, besteht kein Anrecht auf eine Preisreduktion oder Rückvergütung. Alle Gruppenkurse werden ab 3 Personen durchgeführt.
Bei saisonal bedingten oder durch bauliche Aktivitäten verursachten vorübergehenden zeitlichen Einschränkungen der Leistungen, bei Trainingsabsagen aufgrund zu kleiner TeilnehmerInnenzahl (mind. 3 Personen) oder bei Kürzungen in der Angebotspalette, besteht von Seiten des Mitglieds kein Anrecht auf eine Preisreduktion oder eine Rückvergütung.
Mit der Unterzeichnung eines Mitgliedschaftsvertrages erwirbt sich das Mitglied das Anrecht auf unbeschränkte Teilnahme an allen Gruppenanlässen von URECH BEWEGT.
Der Vertrag ist mit dem Ankreuzen und dem gegenseitigen Unterzeichnen rechtskräftig. Die AGB von URECH BEWEGT werden dadurch anerkannt.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von URECH BEWEGT, das Rechtsverhältnis untersteht dem Schweizerischen Recht.